1. Ort und Umfang:
Glitzer & Gwunder der Weihnachtsmarkt in Flamatt findet am Sonntag, 24. November 2024 an der Freiburgstrasse 2 - 10 statt. Der Weihnachtsmarkt ist ein Handwerkermarkt. Der Veranstalter behält sich vor, Branchenbegrenzungen vorzunehmen.
2. Wirtschaftlicher Träger, Organisation, Veranstalter, Messeleitung:
Das OK des Glitzer und Gwunder mit der Leitung Nancy Müller und Stefanie Frieden.
3. Termine, Öffnungszeiten sowie Auf- und Abbauzeiten:
Aufbauzeit: Samstag, 15.00h – 20.00h Sonntag, 24.11.2024, 8.00h – 10.00h
Aussenstände, können aus Sicherheitsgründen über Nacht nur am Sonntag aufgestellt werden
Öffnungszeiten Besucher: Sonntag, 24.11.2024, 10.00h – 18.00h
Abbau: Sonntag, 24.11.2024, ab 18.00h
Änderungen der Öffnungszeiten aus wichtigen Gründen sind vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Andere Auf- und Abbautermine sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Ab 9.45h wird die Zufahrt der Aussteller gesperrt sein. Ein verspätender Standaufbau muss uns dringend telefonisch (0788971305) mitgeteilt werden. Ein vorzeitiger Standabbau ist grundsätzlich nicht genehmigt.
4. Anmeldung:
Durch die Rücksendung (E-Mail) des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Ausstellervertrages erklärt der Aussteller seine Teilnahme und anerkennt in allen Teilen die allgemeinen Vertragsbestimmungen. Einsendeschluss 28. Oktober 2024.
5. Zulassung:
Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren Produkte und Leistungen dem Angebot des Handwerkermarktes entsprechen. Über die Teilnahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen dem Veranstalter gegenüber nicht nachgekommen sind, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Standfläche besteht erst nach vollständiger Bezahlung.
6. Standbestellung und Standzuteilung:
Der Veranstalter ist bemüht, den Wünschen nach Standgröße, unter Berücksichtigung der Flächenaufteilung, zu entsprechen. Die Standeinteilung erfolgt aufgrund der Angaben im Vertrag. Mit Maßabweichungen aus Planung technischen Gründen muss gerechnet werden. Der Aussteller erhält im Vertrag seine Standnummer und den Ort des Standes. Die Stände werden mit diesen Nummern angeschrieben sein, damit jeder sein Stand findet. Vorübergehende Lärmstörungen und damit verbundene eventuelle Gesprächs- und Verkaufsbeeinträchtigungen berechtigen den Aussteller zu keiner Schadensersatzforderung. Der Aussteller ist verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen während der gesamten Dauer der Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten auszustellen und allen Besuchern zu präsentieren. Der Stand muss während der Ausstellung ständig besetzt sein.
7. Ausstellerverzeichnis, Werbeanzeige, Druckunterlagen:
Die Werbung kostet die Aussteller zusätzlich nichts. Zudem wird auf der Homepage, Facebook sowie Instagram und in verschiedenen Printmedien auf den Weihnachtsmarkt aufmerksam gemacht. Alle Aussteller erhalten 10 Flyer und der Link zur Homepage für Werbezwecke. Wer mehr Flyer benötigt, kann diese gerne per Mail bei uns nachbestellen.
8. Reinigung und Müllentsorgung:
Die Reinigung der Hallen, des Freigeländes sowie von Gängen wird vom Organisationskomitee übernommen. Die Reinigung des Standes ist Sache des Ausstellers und muss vor Veranstaltungsbeginn und nach Veranstaltungsschlusses beendet sein. Der beim Auf- und Abbau anfallende Abfall ist vom Aussteller eigenverantwortlich zu entsorgen. Jeder Aussteller/ in erhält einen Abfallsack, der in einer bereitstehenden Mulde nach dem Anlass entsorgt werden kann.
9. Wandelemente / Gestaltung und Ausstattung der Stände:
Seitens des Veranstalters werden grundsätzlich keine Standrück- und Seitenwände gestellt. Der Stand oder die Tische werden mit einem schwarzen Tuch eingekleidet / abgedeckt. Dies wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Für die weihnachtliche Dekoration ist der Aussteller selber verantwortlich.
10. VIP-Karte:
Jeder Aussteller erhält eine VIP-Karte für ein schnelles Check-in bei den Getränken und Essen holen, damit der Aussteller schnellst möglich wieder an seinem Stand zurück ist. Mit dieser VIP-Karte ersparst du dir das Anstellen. Es ist streng verboten diese VIP-Karte an andere Personen wie Bekannte oder Familie etc. weiterzugeben.
11. Zahlungsbedingungen:
Die verbindliche Rechnung wird direkt mit dem Vertrag zugestellt. Die verbindliche Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Rechnungen, die nach dem 28.10.2024 ausgestellt werden, sind sofort fällig. Die Bezahlung der Rechnung zu den festgesetzten Terminen ist Voraussetzung für das Beziehen des zugeteilten Platzes. Beanstandungen der Rechnung können nur innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
12. Rücktrittsrecht:
Ein Rücktritt ist nur mit Zustimmung der Veranstaltungsleitung möglich. Der Rücktritt des Ausstellers muss telefonisch angekündigt und sofort schriftlich der Veranstaltungsleitung mitgeteilt werden. Bei einem Rücktritt nach dem 28.10.2024 (Zahlungsfrist) sind 100% der Gesamtsumme fällig und nicht mehr erstattbar.
13. Technische Leistungen:
Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen sorgt der Veranstalter. Die individuelle Beleuchtung der Stände obliegt dem Aussteller.
14. Haftung
Für etwaige Schäden, die sich aus der Nichtbesetzung eines Standes ergeben, haftet der jeweilige Aussteller. Die Haftung des Veranstalters wird hiermit ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Von der Haftung sind ebenso mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. Für den Aussteller, ist eine persönliche Haftpflichtversicherung Voraussetzung.
15. Höhere Gewalt
Falls auf Grund höherer Gewalt die Ausstellung abgesagt, verschoben oder verkürzt werden muss, hat der Veranstalter die Aussteller davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unvorhersehbare Ereignisse, die eine planmäßige Durchführung der Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen den Markt vor Eröffnung abzusagen. Muss der Markt infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, ist die Standmiete in voller Höhe zurückzuerstatten.
16. Hausrecht / Datenschutz
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Gelände der Freiburgstrasse 2 – 10 für den Aufbau, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt Fotografien, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden. Daten des Ausstellers werden nicht an dritte weitergegeben.